Jugend-Fischereischein ab 7

Absenkung des Mindestalters für Jugendfischer: Ein großer Schritt für die Nachwuchsförderung

Kinder dürfen schon ab 7 Jahren mit einem Jugendfischereischein angeln – eine wichtige Änderung für unsere Zukunft.

Oct. 9, 2024
daniel_logo Daniel Altiparmak

Liebe Mitglieder und Freunde des Fischereivereins Wangen,

heute, am 09. Oktober, möchten wir euch über eine wichtige Gesetzesänderung informieren, die unseren Verein und viele andere Angelvereine in Baden-Württemberg betrifft: Das Mindestalter für den Erwerb des Jugendfischereischeins wurde von 10 auf 7 Jahre gesenkt! Diese Entscheidung wurde heute im Landtag getroffen und öffnet eine tolle Möglichkeit, unsere Jüngsten frühzeitig an das Angeln und die Natur heranzuführen.

Künftig dürfen also bereits Kinder ab 7 Jahren mit einem Jugendfischereischein angeln gehen – natürlich immer unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist. Selbstverständlich bleibt der verantwortungsvolle Umgang mit der Natur im Fokus: Das Abhaken oder Töten der Fische übernimmt nach wie vor ein Erwachsener.

Diese Änderung ist eine großartige Gelegenheit, um Kinder bereits früh an den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur heranzuführen. Wir sind der festen Überzeugung, dass das Angeln nicht nur eine lehrreiche, sondern auch eine prägende Erfahrung für Kinder ist – weit entfernt von der Welt der Bildschirme und Spielekonsolen. Am Wasser lernen sie Respekt vor der Natur und den Tieren, Geduld und ein Bewusstsein für ökologische Zusammenhänge.

Natürlich gibt es auch kritische Stimmen zu dieser Änderung. Der Landestierschutzverband sieht in der Regelung einen möglichen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht, da Kinder in diesem Alter die Auswirkungen auf die Tiere vielleicht noch nicht vollständig begreifen. Wir als Verein sind jedoch überzeugt, dass unter fachkundiger Begleitung und Anleitung diese Bedenken adressiert werden können und die Kinder das Angeln als verantwortungsvolle Tätigkeit kennenlernen.

Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung und sehen darin eine Chance, unser Vereinsleben noch familienfreundlicher und inklusiver zu gestalten. Ab sofort können auch unsere Jüngsten ihre ersten Angelversuche unternehmen, und wir heißen sie herzlich willkommen!

Bitte beachtet, dass die Änderung im Fischereigesetz erst nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger rechtskräftig wird.
Vorher können die zuständigen Behörden die Gesetzesänderungen nicht umsetzen.

Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald die Gesetzesänderung rechtskräftig ist!

Petri Heil!
Euer Fischereiverein Wangen e.V.

Bitte beachtet, dass die Änderung im Fischereigesetz erst nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger rechtskräftig wird! Vorher können die zuständigen Behörden die Gesetzesänderungen nicht umsetzen.

Wir werden an dieser Stelle informieren, sobald die Gesetzesänderung rechtskräftig ist!

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