Neues Waffenrecht 2024
Was Sie über die aktuellen Änderungen beim Messertransport wissen müssen
Zum 31. Oktober 2024 ist eine Verschärfung des Waffengesetzes in Kraft getreten, die auch für Anglerinnen und Angler von Bedeutung ist. Insbesondere die Regelungen zum Mitführen von Messern wurden geändert. Da das Messer ein unverzichtbares Werkzeug bei der Ausübung der Angelfischerei ist, möchten wir Sie über die relevanten Neuerungen informieren und erklären, was Sie künftig beachten müssen.
Die bisherigen Regelungen
Nach dem bisherigen Recht war das Tragen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm oder Einhandmessern mit feststellbarer Klinge grundsätzlich verboten. Ausnahmen galten, wenn ein "allgemein anerkannter Grund" vorlag, wie zum Beispiel die Ausübung der Angelfischerei. Kleinere Messer oder solche ohne feststellbare Klinge durften auch außerhalb des Angelns mitgeführt werden, außer in bestimmten verbotenen Zonen oder bei speziellen Veranstaltungen.
Was hat sich geändert?
Mit dem neuen Waffengesetz entfällt die Unterscheidung, ob ein Messer als Waffe einzustufen ist. Messer sind nun unabhängig von Größe und Beschaffenheit bei bestimmten öffentlichen Veranstaltungen und in erweiterten Messerverbotszonen generell verboten. Neu ist auch, dass Messer in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs sowie in Bahnhöfen und Haltestellen mit Seitenwänden nicht mehr mitgeführt werden dürfen.
Erweiterte Messerverbotszonen
Die Voraussetzungen zur Einrichtung von Messerverbotszonen wurden vereinfacht. Ohne nähere Begründung können jetzt viele weitere Bereiche, einschließlich des Personennahverkehrs, zu Verbotszonen erklärt werden. Es ist daher zu erwarten, dass in naher Zukunft zahlreiche neue Messerverbotszonen entstehen.
Was bedeutet das für den Weg zum Angelplatz?
Beim Weg zum Angelplatz können Sie nicht sicher sein, ob Sie nicht durch eine Messerverbotszone kommen. In solchen Zonen dürfen Messer nur mitgeführt werden, wenn sie nicht zugriffsbereit transportiert werden. Das bedeutet, dass mindestens vier Handgriffe erforderlich sein müssen, um an das Messer zu gelangen.
Nicht zugriffsbereiter Transport: Wie geht das?
- Einfaches Verstauen reicht nicht aus: Das Messer nur in der Angeltasche oder im Angelkoffer zu transportieren, ist nicht ausreichend.
- Zusätzliche Sicherungen: Stecken Sie das Messer in eine Messerscheide und verstauen Sie es in einem weiteren verschlossenen Behältnis innerhalb Ihrer Tasche oder Ihres Koffers.
- Schloss verwenden: Wenn Sie die Angeltasche oder den Angelkoffer zu Fuß transportieren, sichern Sie diese zusätzlich mit einem Schloss.
Empfehlungen für Anglerinnen und Angler
Bis eine klare Rechtsprechung vorliegt, empfehlen wir:
- Sorgfältiger Transport: Nutzen Sie mehrfache Sicherungen, um die erforderlichen vier Handgriffe zu gewährleisten.
- Informiert bleiben: Achten Sie auf lokale Ankündigungen zu neuen Messerverbotszonen.
- Alternativen prüfen: Überlegen Sie, ob Sie kleinere Messer verwenden können, die unter die weniger strengen Regelungen fallen.
Ausblick
Wir beobachten die Entwicklungen und werden Sie informieren, sobald es klare juristische Entscheidungen gibt. Bis dahin ist Vorsicht geboten, um unbeabsichtigte Gesetzesverstöße zu vermeiden.